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Darlehensvertrag unterschrieben - jedoch keine Auszahlung möglich?

Der Antragsprozess für ein öffentliches Förderdarlehen ist sehr komplex und umfassend. Daher ist man berechtigterweise zufrieden, wenn es zu einer Vertragsunterschrift kommt. Denn dieses Ergebnis erreichen laut Statistik nur ca. 15 % aller Antragssteller.


Doch nun tritt folgender Fall ein. Sie möchten die Auszahlung eines Teilbetrages oder das gesamte Darlehen auf Ihr Konto auszahlen lassen und sprechen mit Ihrer Bank. Diese verweigert jedoch die Auszahlung. Ursachen können sein:


- es wurden noch nicht alle Auszahlungsvoraussetzungen gemäß Kreditvertrag erfüllt (bsp. Abgabe von Unterlagen/Bescheinigungen etc.)

- das in der Planung angepriesene Eigenkapital muss zuerst eingesetzt und die Ausgaben detailliert belegt werden

- in der Mittelverwendungsplanung haben Sie andere Aufteilungen der benötigten Gelder angegeben, als diese nun in der Tat entstanden sind (Bsp. Einkauf Maschinen statt Betriebsmittel)

- das neu angelegte Girokonto ist noch gesperrt, da Sie die Eröffnungsunterlagen noch nicht abgegeben haben. Somit kann das Darlehen nicht von Ihnen abgerufen werden


Sie sehen nun, dass auch nach vermeintlich allen größeren Hürden noch Probleme auftreten können. Manch Unternehmen ist hierdurch schon in enorme finanzielle Bedrängnis geraten, da sie nicht mit einer solch langen Wartezeit oder Bürokratie gerechnet haben und nun dringende Rechnungen nicht zahlen konnten.


Beschäftigen Sie sich daher umfassend mit den Auszahlungsvoraussetzungen der Bank und erfragen Sie, was Sie noch genau tun müssen.


Gerne dürfen auch Sie sich jederzeit von uns beraten lassen!

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